Immobilienberatung

Immobilienberatung in Darmstadt & Bergstraße für Verkäufer und Käufer

Sicher stellen sich beim Erwerb oder Verkauf Ihrer Immobilie zahlreiche Fragen, die ich Ihnen bei einer Beratung sehr gerne beantworte

Als Immobilienverkäufer:
  • ist es ratsam, mein Haus vor einem Verkauf zu renovieren?
  • wie gravierend sind vorhandene Mängel?
  • soll ich mein Haus vor einem Verkauf ausräumen?
  • wie finde ich einen würdigen Nachfolger?
  • wird ein Nachfolger mein Anwesen erhalten oder gar abreißen?
  • kann ich sicher sein, dass mein Käufer zahlungsfähig ist?
Als Immobilienkäufer: 
  • wieviel Renovierung, Modernisierung, oder Sanierung ist vonnöten?
  • wie solide ist die Bausubstanz?
  • besitzt das Grundstück Altlasten oder Baulasten?
  • muss ich bei einem Kauf die Vorschriften der EnEV erfüllen?
  • was ist gesetzlich erlaubt?
  • wie gravierend sind Schäden oder Mängel, oder handelt es sich nur um kleine Schönheitsfehler?
  • ist das Haus groß genug oder zu groß für unsere Bedürfnisse?
  • gibt es Möglichkeiten zum Ausbau, Anbau oder Umbau?
  • kann ich Teile des Gartens erhalten und diese mit meinen Wünschen in Einklang bringen?
  • was kommt hinsichtlich der Baumpflege auf mich zu?

Renovierung, Modernisierung, Restaurierung, Sanierung, Rekonstruktion

Klarheit in der Welt der Begriffe

Renovierung

Neuer Wandanstrich, neuer Fassadenanstrich, Ausbesserungsarbeiten, Bodenbelagswechsel

Anlass für eine Renovierung ist die Beseitigung von optischen Unzulänglichkeiten. Sogenannte Schönheitsreparaturen dienen einer Veränderung oder dem Auffrischung gemäß den persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen, können aber auch zyklisch erforderlich sein, um einen gepflegten Allgemeinzustand zu erhalten oder wiederherzustellen. Ein Schaden liegt nicht vor, jedoch kann auch eine Schönheitsreparatur eine Qualitative Aufwertung bedeuten, die Fachwissen und Expertise erfordert.
Bei Renovierungen müssen in der Regel keine gesetzlichen Anforderungen an Wärme-und Feuchteschutz, Brandschutz oder Schallschutz erbracht werden

Modernisierung

Abdichtung und Wärmedämmung von Kellern und Dächern
Austausch von Fenstern zur Verbesserung des Wärme-und Schallschutzes sowie des Wohnkomforts
Austausch veralteter Haustechnik wie Heizungsanlage, Sanitäranlagen und Elekroinstallationen

Anlass für eine Modernisierung ist es, den Gebäudezustand auf den Neusten Stand der Technik anzuheben. Hierbei stehen Nachhaltigkeit und Langlebigkeit der getroffenen Maßnahmen im Vordergrund. Gleichzeitig wird in der Regel eine Steigerung des Wohnkomforts und eine Aufwertung der Wohnqualität erreicht. Eine Modernisierung wirkt sich wertsteigernd auf eine Immobilie aus.
Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schall-und Brandschutzanforderungen müssen regelkonform und fachgerecht erfüllt werden.

Sanierung 

Wasserschaden, Schimmelbefall, umfangreiche Badsanierung, Abplatzungen, konstruktive Mängel, Schadensabwehr.
Anlass für eine Sanierung ist immer das Bebheben eines Schadens sowie der oder einer Schadensursache. Bei einer Sanierung wird der schadenfreie, ursprünglichen Zustand wieder hergestellt. Hierfür sind Fachwissen und Expertise erforderlich.

Restaurierung

den gealterten Zustand nachhaltig zurückzuführen, zur Wieder-Erkennbarkeit und Verlängerung der Lebensdauer

Anlass für eine Restaurierung ist es, den vorgefundenen Erhaltungszustand zu verbessern und natürliche Alterungserscheinungen aufzuheben. Die Eingriffe sollen hierbei minimal sein und möglichst keinen Eintrag von verfremdenden oder möglicherweise schädigenden Substanzen verursachen, die wiederum selbst zu einer Unverträglichkeit zwischen neuen und alten Materialien - und somit zu vorzeitiger Alterung und Verlust - führen könnten.

Rekonstruktion

Nachbau infolge des Totalverlusts eines bedeutenden oder wahrzeichenhaften Kulturdenkmals

Anlass für eine Rekonstruktion kann der Verlust eines bedeutsamen kulturhistorischen Baudenkmals durch Kriege oder Naturereignisse sein.
Nach sachverständigem Studium der überlieferten Quellen werden erhaltene Fragmente und authentische Materialien beim Aufbau verwendet. Sofern die Quellen keine umfassende Information liefern, weil Pläne oder Dokumente nur in Fragmenten erhalten sind, wird der Wiederaufbau anhand anderer historischer Belege soweit wie moglich nachempfunden.
Rekonstruktionen gelten juristisch als Neubauten und sind per se nicht als Bauwerke mit denkmaleigenschaft anzusehen. Dennoch können auch Rekonstruktionen aufgrund ihres wahrzeichenhaften Charakters und ihrer historischen Stellung als Denkmale anerkannt werden.
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