Sie möchten Ihre denkmalgeschützte Immobilie in Darmstadt, Buchschlag, Frankfurt und Umgebung verkaufen?

Nur bei Carla Pflug Immobilien: Beratung und Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz

Sie besitzen ein Denkmal oder möchten ein Denkmal erwerben? Dann schätzen Sie sich glücklich und betrachten es als Privileg! Abstimmungen mit dem Denkmalamt begleite ich professionell für Sie. Sie profitieren zudem von einzigartigen Steuervorteilen. Denkmale sind Zeugnis gelebter Geschichte und baulicher Ausdruck unserer Kultur!

Sie möchten eine denkmalgeschützte Immobilie verkaufen oder erwerben? Gerne berate ich Sie! 

Gerne übernehme ich erste Beratungen und Abstimmungen kostenfrei für Sie, damit Sie einschätzen können, was denkmalpflegerisch zu erwarten ist.

Denkmalberatung für Immobilien unter Denkmalschutz

Denkmalschutz ist Klimaschutz

Denkmale und historische Immobilien verfügen über Qualitäten, die ein Neubau oft nicht leisten kann: einem angenehmen, unaufgeregten, stimmigen Baustil, solider Bausubstanz, natürlicher Materialien, ohne Umweltgifte, die das Raumklima regulieren und wiederverwertet werden können. Oft befinden sie sich in einem historischen Wohnviertel, mit alten Bäumen und eingewachsenen Gärten. Mikrozirkulation und ein angenehmes Klima an heißen Tagen, gesunde Bausubstanz im Einklang mit der Umgebung.

Denkmalschutz im kleinen und großen Maßstab: Auch ein Baum kann Denkmal sein

Es klingt kompliziert? Keineswegs, ich unterstütze Sie in Ihrem Vorhaben

Es klingt oft verwirrend und manchmal kompliziert. Bauliche Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden sind denkmalpflegerisch auszuführen. Dies gilt beim Einzeldenkmal sowohl für das Innere des Gebäudes, als auch für das Äußere. Bei Gebäuden innerhalb denkmalgeschützter Gesamtanlagen unterliegen die Gebäudehülle und die Einfriedung einer denkmalpflegerischen Abstimmung. Insbesondere die Erneuerung von Außenputzen oder Anstrichen, Dächern, Fenstern, Schlagläden, Haustüren, Einfriedungen etc. ist im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen und vor Beginn der Aktivitäten schriftlich genehmigen zu lassen. Dies ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen. Es lohnt sich!

Denkmalgeschützte Wohnhäuser von Jan Hubert Pinand 1918 und Sixtus Grossmann 1930, in der Villenkolonie Eberstadt.

Renovieren, modernisieren, restaurieren eines denkmalgeschützten Wohnhauses.

Ein Denkmal mit modernen Lebensgewohnheiten in Einklang zu bringen, ist selbstverständlich. Modernisierung der Heizungsanlage, Sanitäranlage und der Elektroversorgung sind selbstverständlich. Diese Maßnahmen unterliegen einer Abstimmung und sind steuerlich absetzbar. Diverse moderne Ausgestaltungen, wie beispielsweise der weit verbreitete Einsatz eines haushohen außenliegenden Edelstahlkamins sind nicht denkmalgerecht und stellen eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes durch einen Fremdkörper dar. Dasselbe gilt für das Innere eines Einzeldenkmals, das unter Schutz steht: Elemente werden nicht ersetzt, sondern soweit gut erhalten, stilgerecht renoviert.

Stilgerechte Fenster sind unmittelbar wertsteigernd - der wichtigste Teil im Denkmalschutz!

Fenster stellen meist das wichtigste architektonische Gestaltungselement einer Fassade da, oft wird ihrer Wirkung eine zu geringe Bedeutung beigemessen. Ein stilgerechtes und hochwertiges Fenster und sein Zusammenklang mit Schlagläden oder Schmuckelementen kann aus einem Haus ein Juwel machen und seinen Wert beträchtlich steigern. Vielen Immobilienbesitzern ist dies nicht bewusst. Sie greifen zur kostengünstigen und pflegeleichten Variante und schmälern hierbei den Wert und das Erscheinungsbild Ihres Hauses. 

Links: Echtes Holzfenster; mit denkmalpflegerischen Anspruch, filigran und historisch reich gegliedert

Mitte:  Kunststofffenster; zwar materialfremd, jedoch filigran unter Beachtung der historischen Gliederung 

Rechts: Kunststoffenster, materialfremd, unprofiliert, massiv, ohne Beachtung der historischen Gliederung

Lesen Sie über: stiltreue und historische Fenster

Fenster im Denkmalschutz - Erhalt, Renovierung, Restauration, Nachbau?

Pflege und Erhalt stellen im Denkmalschutz die erste Wahl dar, dennoch ist es in Abstimmung grundsätzlich möglich, historische, einfachverglaste Holzfenster aus Gründen des Wärmeschutzes, des Schallschutzes, oder der Behaglichkeit aufzurüsten, z.B. durch Bau eines Kastenfensters oder durch Fenster mit Doppelverglasung. Wichtig ist, dass das Erscheinungsbild des Fensters mit Rahmen, Sprossen und Kämpfern dem Original entspricht. Der Nachbau durch einen erfahrenen Handwerksbetrieb ist ratsam. Ein Ersatz durch Kunstoff- oder gar Stahlfenster ist nicht zulässig, es sei denn, das Original besteht genau daraus. 

Lesen Sie mehr über historische Fenster.

Brüche und Spuren des Alters sichtbar zu belassen ist wichtiger Teil der Denkmalpflege!

Ein nach Neubaukriterien renoviertes historisches Haus wirkt nicht authentisch! Es vermittelt einen unausgewogenen Eindruck und verliert seinen Zauber. Brüche und Spuren des Alters werden im Denkmalschutz als Bereicherung angenommen und wertgeschätzt, denn bei allen Elementen wie Dächern, Fassaden, Türen und Toren, Treppen, Stuck und Schmuckelementen ist der behutsame Erhalt immer dem modernen Ersatz vorzuziehen.

Bei bauliche Anlagen, die innerhalb einer Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehen, betrifft der Denkmalschutz alle Elemente des Bauwerks, die an der Gebäudeaußenseite sichtbar sind, wie Fenster, Fassade, Dach, Treppenanlagen, Einfriedungen. Gleichermaßen sind auch steuerrechtliche Regelungen anwendbar. Erfahren Sie mehr über Steuerliche Besonderheiten im Denkmalschutz.